
26 Sep Der Zürcher «Gammelhaus»-Deal scheitert vor Gericht
Ohne vorher das Parlament zu konsultieren, kaufte der Zürcher Stadtrat drei heruntergekommene Liegenschaften im Langstrassenquartier – für rund 32 Millionen Franken. Nun pfeift ihn das Verwaltungsgericht zurück.
Die drei Liegenschaften im Zürcher Langstrassenquartier dienten jahrelang als Treffpunkt für Junkies und Dealer. Polizeieinsätzen waren fast an der Tagesordnung, im Herbst 2015 gerieten die Häuser wegen einer Razzia landesweit in die Schlagzeilen. Gegen den damaligen Hauseigentümer, einen Immobilieninvestor, läuft seither ein Verfahren wegen des Verdachts auf gewerbsmässigen Wucher. Um die unhaltbaren Zustände zu beenden, entschied sich die Stadt schliesslich Anfang 2017 für den Kauf der berüchtigten Liegenschaften an der Neufrankengasse und der Magnusstrasse. Über 32 Millionen Franken liess sie sich den Deal kosten. Der Stadtrat erklärte den Kauf für dringlich und umging so das städtische Parlament. Die Eigentümerin habe zur Bedingung gemacht, dass der Verkauf vor den Sportferien 2017 abgewickelt werde, erklärte die Stadt den Erwerb in Eigenregie.
Nun macht das Zürcher Verwaltungsgericht dem Stadtrat jedoch einen dicken Strich durch die Rechnung. Das Gericht hat eine gegen den Expresskauf erhobene Beschwerde der bürgerlichen Parteien SVP, FDP und CVP gutgeheissen und die Beschlüsse der Regierung aufgehoben. Grundsätzlich sei der Gemeinderat für den Kauf von Liegenschaften mit einem Verkehrswert von über 2 Millionen Franken zuständig, der Stadtrat dagegen nur in Ausnahmefällen, hält es fest.
Die Exekutive darf demnach einen Kauf in Eigenregie nur vornehmen, wenn dieser sowohl sachlich als auch zeitlich dringlich ist. Im konkreten Fall habe für den Kauf der drei Liegenschaften weder eine sachliche noch eine zeitliche Dringlichkeit dargelegt werden können, begründet das Verwaltungsgericht sein Urteil.
«Dringlichkeit nicht gegeben»
Im Verfahren hatte der Stadtrat argumentiert, der Zuschlag sei nur unter der Bedingung erteilt worden, dass der Kaufvertrag bis zum 10. Februar 2017 beurkundet werde. E-Mails zwischen der Stadt und der damaligen Liegenschaftenbesitzerin sollten dies untermauern. Eine Begründung für eine sachliche oder zeitliche Dringlichkeit kann das Verwaltungsgericht darin jedoch nicht erkennen. Andernfalls könne jeder Verkäufer einzig dadurch, dass er auf einem bestimmten Beurkundungstermin bestehe, die Zuständigkeit des Stadtrats herbeiführen. Es sei aufgrund der konkreten Umstände zudem wenig wahrscheinlich, dass die Eigentümerin sofort einen anderen Käufer gefunden hätte. Das Verwaltungsgericht begründet diese Einschätzung mit dem desolaten Zustand der Gebäude. Zudem hätten die Verhandlungen mit der Stadt rund ein Jahr gedauert. «Angesichts der konkreten Umstände dürften sich auch Verhandlungen mit privaten Interessenten über längere Zeit hinziehen.»
Der Stadtrat erklärte den Kauf auch mit einem «ausgewiesenen Bedarf für eine Zwischennutzung der Kleinstwohnungen». Laut Verwaltungsgericht ist jedoch nicht ersichtlich, weshalb der Kauf für die Erfüllung der öffentlichen Aufgabe notwendig wäre. Die Stadt könne stattdessen auch Liegenschaften an einem anderen Ort zu einem vergleichbaren oder sogar günstigeren Preis erwerben. Auch das Argument des Stadtrats, mit dem Erwerb könnten die bisher vorherrschenden prekären Verhältnisse für die Mieter und die Anwohner dauerhaft unterbunden werden, lässt das Verwaltungsgericht nicht gelten.
Falls das Urteil nicht vor Bundesgericht weitergezogen wird, kommt das Geschäft in den Gemeinderat. Mit dem Entscheid des Verwaltungsgerichts fehlt nämlich ein rechtsgültiger Beschluss über den Kauf der Liegenschaften. Sollte der Gemeinderat gegen den Kauf stimmen, müsste das Geschäft rückabgewickelt werden.
Zufrieden mit dem Urteil ist der Beschwerdeführer und FDP-Gemeinderat Severin Pflüger. «Die Dringlichkeit ist in diesem Fall eindeutig nicht gegeben.» Der Entscheid habe die Selbstherrlichkeit des Stadtrats offenbart. Und er habe gezeigt, dass man nicht einfach sagen könne: «Mir pressiert’s.» Für Pflüger ist zudem klar: «Die drei Häuser sind zu einem viel zu hohen Preis gekauft worden.» Es habe auch private Interessenten gegeben. «Hier müssen wir uns fragen: Darf die Stadt mit Steuergeldern private Käufer einfach überbieten?» CVP-Stadtparteipräsident Markus Hungerbühler, der ebenfalls als Kläger auftrat, fordert von der Regierung nach dem «glasklaren Urteil» eine Abkehr von ihrer bisherigen Politik: «Der Stadtrat hat in der Vergangenheit zu oft Expresskäufe getätigt», sagt er. «Ich erwarte, dass eine Handlungsänderung stattfindet.»